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pestfrei.zürich
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Marder

Steinmarder suchen sich gerne Dachböden und Motorräume als Rückzugsort. Da Marder in der Schweiz jagdrechtlich geschützt sind, arbeiten wir ausschliesslich mit legalen Vergrämungs- und Abdichtungsmethoden statt mit Fallen.

Woran Sie es erkennen

  • Nagespuren oder durchgebissene Kabel im Motorraum
  • Poltergeräusche im Dachstock, meist in der Dämmerung
  • Unangenehmer Geruch durch Kot- oder Urinspuren auf dem Estrich

Unser Vorgehen

  1. 1Lokalisierung des Zugangswegs zu Dachstock oder Motorraum
  2. 2Einsatz von Duft- und Geräuschvergrämung sowie baulicher Abdichtung
  3. 3Empfehlung geeigneter Schutzmassnahmen für Kabel und Dämmung
  4. 4Kontrolle, ob die Vergrämung nachhaltig wirkt
Wir setzen keine Fallen ein, die dem Tier schaden — Steinmarder unterliegen in der Schweiz der eidgenössischen Jagdgesetzgebung und dürfen nur vergrämt, nicht getötet werden.
Richtpreisab CHF 260.–

Exkl. Material bei grösserem Aufwand. Die definitive Offerte erhalten Sie nach der kostenlosen Einschätzung.

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